Das Welterbe-Komitee der UNESCO hat mit Beschluss 37 COM 7B.75 Nr. 6 c) und 7 vom Juli 2013 der Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat des „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ (BGBl. 1977 II S. 215) empfohlen, die Genehmigung für den Bau eines großen Hotelprojektes zu verweigern.
Zugleich hat das Komitee den Vertragsstaat ermutigt, tragfähige Lösungen für eine kleiner dimensionierte Neugestaltung des Loreley-Plateaus in Absprache mit ICOMOS als Beraterorganisation des Komitees und allen Beteiligten gemeinsam zu erörtern.
Baulicher Entwicklungsrahmen aus Sicht der UNESCO
Seitens der Monitoring-Gruppe von ICOMOS Deutschland werden folgende Anforderungen formuliert:
- Im Bereich des Loreley-Plateaus ist insgesamt die vorhandene Bebauung disponibel. Dies gilt insbesondere für das heutige Berghotel. Hier ist eine bilanzielle Betrachtung bei Maßnahmen zum Abriss und Neubauten anzustellen.
- Dem Besucher des Plateaus soll sich bei einer Begehung das tiefe und enge
Kerbtal am Oberen Mittelrhein in seiner nördlichen und südlichen Erstreckung visuell erschließen, so dass die Wirkung des Felsens als ein in das Tal hineinragendes Naturdenkmal innerhalb des Landschaftsraumes erlebbar ist. - Von keinem Standort im Tal heraus (B 9; B 42; Schifffahrtsweg Rhein) dürfen moderne Neubauten in Erscheinung treten.
- Die Bebauung soll reflektierende Materialien vermeiden. Von anderen Höhen aus besehen sollten Neubauten visuell möglichst gering wahrnehmbar sein.
- Die Bebauung sollte keine Riegel-/Sperrwirkung zwischen Loreley-Plateau und den anschließenden Hochflächen ausüben.
- Das ehemalige Turner- und Jugendheim (ohne die späteren Anbauten) ist für sich betrachtet zwar durchaus erhaltenswert, stellt jedoch kein Baudenkmal dar. Für die Planung folgt daraus, dass das Bauwerk als disponibel angesehen werden kann.
Um die Anforderung Nr. 3 räumlich für künftige Planungen zu konkretisieren, wurde durch das Ingenieurbüro Grontmij (Koblenz) eine Sichtfeldstudie erarbeitet, die diejenigen Bereiche auf dem Loreleyplateau visualisiert, in denen Baukörper unterschiedlicher Höhe vom Tal aus nicht sichtbar wären. Die Ergebnisse dieser
Studie (Anlage D 7) sind als bindend für die Planung von Hochbauten, insbesondere eines Hotelstandortes anzusehen.
Quelle: Auslobung – Neugestaltung des Loreley-Plateaus im Welterbe Oberes Mittelrheintal