Seit 2011 besteht seitens der NIDAG NEUBAU Immobilien Development AG die Absicht, auf dem Loreleyplateau Hotelnutzung zu realisieren. Die ersten Entwürfe waren jedoch nicht zuletzt durch einen Beschluss der UNESCO im Hinblick auf die geplanten Standorte und die Dimensionierung der Hotelnutzung nicht konsensfähig.
Das Welterbe-Komitee der UNESCO hat mit Beschluss 37 COM 7B.75 Nr. 6 c) und 7 vom Juli 2013 der Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat des „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ (BGBl. 1977 II S. 215) empfohlen, die Genehmigung für den Bau eines großen Hotelprojektes zu verweigern.
Zugleich hat das Komitee den Vertragsstaat ermutigt, tragfähige Lösungen für eine kleiner dimensionierte Neugestaltung des Loreley-Plateaus in Absprache mit ICOMOS als Beraterorganisation des Komitees und allen Beteiligten gemeinsam zu erörtern.
Quelle: Auslobung – Neugestaltung des Loreley-Plateaus im Welterbe Oberes Mittelrheintal