Kategorie: Loreley-Plateau

  • Loreley-Plateau nicht welterbewürdig!

    Loreley-Plateau nicht welterbewürdig!

    Loreley-Plateau – Rheinischer Verein kritisiert Maßnahmen im Welterbegebiet „Oberes Mittelrheintal“

    Als „nicht welterbewürdig“ hat der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e. V. (RVDL) die bisherigen Umgestaltungsmaßnahmen auf dem Loreley-Plateau kritisiert. In einem Beschluss des RVDL-Regionalausschusses heißt es, dass weder der aus viel Beton gefertigte und völlig überdimensionierte „Wegestrahl“ zur Felsspitze noch die Menhir-ähnlichen „Hörfelsen“ mit ihren eingebauten Lautsprechern die Besucher in die Lage versetzen könnten, den „Mythos Loreley“ zu erspüren. Noch weniger werde dies mit dem „Mythen-Raum“ gelingen, dessen Mittelpunkt ein künstlicher Felshügel sein soll, der sich nach oben in Plexiglasscheiben auflöst.

    Hierzu der RVDL-Vorsitzende Tobias Flessenkemper: „Im Mittelpunkt der Loreley-Sage steht neben der Loreley als Person der Loreley-Felsen als ein das Rheintal unverwechselbar prägendes Landschaftselement. Ein „Fels“ als ortsungebundenes Objekt spielt demgegenüber im Loreley-Mythos keine Rolle.“

    Der RVDL-Regionalausschuss bemängelt außerdem den auf dem Loreley-Plateau verwendeten Banktyp. Er biete sich dem Betrachter als tonnenschweres Betonelement dar, das nur teilweise über Sitzflächen verfüge und mit seinen viel zu kurzen sowie falsch platzierten Rückenlehnen einen ergonomischen Missgriff darstelle.

    Insgesamt zeichne sich das Loreleyplateau durch einen gestalterischen Wildwuchs der einzelnen Informationsträger aus. Dass man Felsbrocken in Baumscheiben ablegt, signalisiere eine bedenkliche Nähe zum Kitsch.

    Die Mitglieder des RVDL-Regionalausschusses bedauerten, dass sich an den neugeschaffenen Strukturen nichts Grundlegendes mehr ändern lasse. Den Verantwortlichen gaben sie eine Nachbearbeitung auf den Weg: So sollten sie wenigstens ansatzweise dem Anspruch gerecht werden, den man an Gestaltungsmaßnahmen im Kernbereich einer Welterbestätte stellen muss.

  • Die Kulturstätte Loreley Plateau

    Kulturstätte Loreley

    Die Anfänge menschlichen Lebens in der Kulturstätte Loreley am Mittelrhein liegen etwa 1 Million Jahre zurück. Das belegen folgende Funde.

    1. Geröllgeräte der frühen Altsteinzeit aus der Bildungszeit der Hauptterrasse vor 800.000 bis 600.000 Jahren
    2. Siedlungsfunde der Bandkeramischen Kultur der frühen Jungsteinzeit (6. Jhts. v. Chr.)
    3. Steinaxt der späten Jungsteinzeit vom Gipfelplateau der Loreley (3. Jhts. v. Chr.)
    4. Siedlungsfunde der Urnenfelderzeit von der Plateaufläche des Loreleyfelsens (9./8. Jh. v. Chr.)
    5. Abschnittswälle der Eisenzeit auf der Loreley (6. – 3. Jh. v. Chr.)
    6. Eisenzeitliches Hügelgräberfeld (8. – 4. Jh. v. Chr.)
    7. Abschnittswall der Eisenzeit bei St. Goarshausen

    Die Kulturstätte Loreley

    Die Anfänge menschlichen Lebens am Mittelrhein liegen etwa 1 Million Jahre zurück. Die ältesten Funde vom Loreleyfelsen liegen in den Quartären Hauptterrassenschottern und haben ein Alter von 600.000 biss 800.000 Jahren. Es handelt sich um einfach zugerichtete Geröllwerkzeuge aus der Zeit des „homo erectus“.

    Die ältesten Siedlungsreste im Bereich der Loreley datieren in die frühe Jungsteinzeit (Bandkeramische Kultur: 6. – 5. Jahrtausend v. Chr.) und belegen eine größere Gehöftanlage mit mehreren Gebäuden. Eine gelochte Steinaxt der späten Jungsteinzeit aus dem 3. Jahrtausend v. Chr. stammt unmittelbar vom Felssporn.

    Keramikfunde der späten Urnenfelderzeit aus dem 10./9. Jahrhundert v. Chr. vom Plateau der Loreley deuten auf eine erste Befestigung hin. Unterstrichen wird die besondere Bedeutung des Felsens in prähistorischer Zeit durch den Fund eines Bronzehalsringes der Unrnenfelderzeit.

    Einige Hügelgräber aus frühkeltischer Zeit des 8. Jahrhunderts v. Chr. stehen in unmittelbarem Bezug zu den frühen Funden auf dem Loreleyfelsen. Eine weitere Höhensiedlung der keltischen Hunsrück-Eifel-Kultur des 6.-3. Jahrhunderts v. Chr. war mit Abschnittswällen befestigt, die das Siedlungsplateau zum Hinterland hin vollständig abriegelten. Die Befestigung bestand aus einer breiten Wallschüttung, in deren Kern sich eine für diese Zeit typische Holz – Erde – Mauer befand.

    Quelle: Die Loreley – Verlag Philipp von Zabern – Mainz am Rhein

    Die Loreley von Philipp von Zabern wurde anlässlich des Ausstellungsprojektes „Die Loreley: Ein Fels im Rhein – Ein deutscher Traum“ verfasst.

  • 2021-02-06 Loreley Cheater?!

    Welterbe Oberes Mittelrheintal in Gefahr

    Alte Baumbestände werden abgeholzt

    Der ehemalige Campingplatz auf dem Loreleyplateau ist ein noch verbliebenes Kleinod. Verbliebene Landschaft, Bäume, Büsche und der spektakuläre Blick hinunter zum Rhein prägen diese Idylle. Das Grundstück gehört jetzt einem Investor, der dort auf diesem „Sahnestück“ ein Feriendorf errichten möchte.

    Hotelbaupläne gibt es schon seit mindestens 2012 für das Loreleyplateau. Doch hat die UNESCO für das Herzstück im Welterbe Oberes Mittelrheintal ein bedeutendes Mitspracherecht. Sie hatte den damals beantragten Bau eines Hotels mit 600 Betten abgelehnt: Zu groß, mit vier Geschossen zu hoch, sichtbar aus dem Tal und nicht vereinbar mit dem historischen Bezug zur Loreley. Ein international ausgeschriebener Architekturwettbewerb brachte als Sieger ein 220-Betten-Hotel in der Form eines Weinbergs hervor. Dieser ausgewählte Siegerentwurf wurde Grundlage für den jetzt gültigen Bebauungsplan auf dem Plateau.

    Danach wird aber nicht gebaut. Der Investor, die norddeutsche NIDAG, hat ein eigenes Konzept entwickelt und der Öffentlichkeit vorgestellt: Ein jetzt fünfgeschossiges Hotel und zusätzlich 15 Ferienhäuser mit zusammen mindestens 700 Betten werden gebaut.

    Für dieses Feriendorf kann der rechtskräftige Bebauungsplan nicht herangezogen werden, ist sich die BI Rheinpassagen sicher. Gründe: Dieses großräumige Feriendorf ist angepasst an die Forderungen der UNESCO so zu gestalten, dass der Welterbetitel nicht verloren geht. Die UNESCO kennt die neuen Pläne offensichtlich aber nur aus Berichten der BI Rheinpassagen. Die Neuplanung muss auch mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung verbunden werden fordert die BI. Die liegt nur für die  verworfene Bauplanung für den Siegerentwurf aus dem internationalen Architekturwettbewerb vor. Bereits darin heißt es aber: „Als stärkster Eingriff sind die Rodungen der Gehölzbestände im Bereich des Campingplatzes und des Turner- und Jugendheims zu nennen Weder diese Baumbestände, noch die dort nachgewiesenen Tierarten dürfen Gefährdungen ausgesetzt werden“

    Dennoch ist jetzt mit den Rodungsarbeiten auf dem Campingplatz begonnen worden.

    Diese zahlreichen  alten Bäume auf diesem Gelände, vorrangig  Kiefern, Linden, Kastanien, Eichen und Ahorn; vermitteln einen letzten Eindruck von verbliebener Natur. Innerhalb des Gebietes wurden an verschiedenen Stellen Höhlenbäume entdeckt, die einzelnen Fledermäusen Versteckplätze bieten. Die Bäume auf dem Campingplatz werden nun abgeholzt, die letzte verbliebene Idylle auf dem Loreleyplateau verschwindet.

    Die BI Rheinpassagen hat jetzt in einem Brief an Landrat Puchtler und an Bürgermeister Weiland die sofortige Einstellung der Abholzung gefordert. Dieser Brief und die Antworten dazu werden von der BI Rheinpassagen direkt an die UNESCO weitergeleitet. Die bereitet derzeit die 44. Sitzung des Welterbekomitees vor. Das Obere Mittelrheintal ist wegen der herausragenden Bedeutung als Kultur- und Naturlandschaft in die Welterbeliste aufgenommen.  Erkennt das Welterbekomitee, dass dieses neue Feriendorf nicht den Kriterien für eine Kultur- und Naturlandschaft entspricht und bewertet sie die Eingriffe in die Natur in gleicher Weise, dann  dürfte das wohl zum Eintrag in die „Rote Liste der gefährdeten Welterbestätten“ führen. Die BI Rheinpassagen möchte genau das verhindern.

    PM BI-Rheinpassagen

  • 2014 – Hotelplanung Loreley-Plateau

    Für das projektierte Hotel ist unter Beachtung der Vorgaben und Rahmenbedingungen insbesondere von ICOMOS ein in das Gesamtkonzept eingebetteter geeigneter Standort für ein Hotel einschließlich korrespondierender Nutzungen und Freiflächen vorzuschlagen.

    Bei der baulichen Konzeption ist den Anforderungen an den Schallschutz durch Positionierung und Ausrichtung der Gebäude im Bezug zur Freilichtbühne besonders Rechnung zu tragen.

    Gefordert werden eine Darstellung der Kubatur der Hotelgebäude (keine Grundrisse) in Plan und Modell sowie den dazugehörigen Freiflächen und deren städtebauliche und landschaftsarchitektonische Einbindung in die Umgebung.

    Kapazitätsvorgaben

    • genau 380 Betten in verschiedenen Zimmertypen (ca. 200 Zimmer)
    • Gastronomischer Bereich mit ca. 400 Plätzen
    • Veranstaltungsbereich mit bis zu 600 Plätzen (parlamentarisch)
    • Terrassenbereiche zwischen und vor den Nebengebäuden im Flächenverhältnis 1:1,6 (Gebäudefläche zzgl. Terrassenbereiche)
    • ca. 100 Stellplätze für Pkw
    • ca. 10 Stellplätze für Busse

    Quelle: Auslobung – Neugestaltung des Loreley-Plateaus im Welterbe Oberes Mittelrheintal

  • 2014 – ICOMOS – Anforderungen Neugestaltung Loreley-Plateau

    Das Welterbe-Komitee der UNESCO hat mit Beschluss 37 COM 7B.75 Nr. 6 c) und 7 vom Juli 2013 der Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat des „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ (BGBl. 1977 II S. 215) empfohlen, die Genehmigung für den Bau eines großen Hotelprojektes zu verweigern.

    Zugleich hat das Komitee den Vertragsstaat ermutigt, tragfähige Lösungen für eine kleiner dimensionierte Neugestaltung des Loreley-Plateaus in Absprache mit ICOMOS als Beraterorganisation des Komitees und allen Beteiligten gemeinsam zu erörtern.

    Baulicher Entwicklungsrahmen aus Sicht der UNESCO

    Seitens der Monitoring-Gruppe von ICOMOS Deutschland werden folgende Anforderungen formuliert:

    1. Im Bereich des Loreley-Plateaus ist insgesamt die vorhandene Bebauung disponibel. Dies gilt insbesondere für das heutige Berghotel. Hier ist eine bilanzielle Betrachtung bei Maßnahmen zum Abriss und Neubauten anzustellen.
    2. Dem Besucher des Plateaus soll sich bei einer Begehung das tiefe und enge
      Kerbtal am Oberen Mittelrhein in seiner nördlichen und südlichen Erstreckung visuell erschließen, so dass die Wirkung des Felsens als ein in das Tal hineinragendes Naturdenkmal innerhalb des Landschaftsraumes erlebbar ist.
    3. Von keinem Standort im Tal heraus (B 9; B 42; Schifffahrtsweg Rhein) dürfen moderne Neubauten in Erscheinung treten.
    4. Die Bebauung soll reflektierende Materialien vermeiden. Von anderen Höhen aus besehen sollten Neubauten visuell möglichst gering wahrnehmbar sein.
    5. Die Bebauung sollte keine Riegel-/Sperrwirkung zwischen Loreley-Plateau und den anschließenden Hochflächen ausüben.
    6. Das ehemalige Turner- und Jugendheim (ohne die späteren Anbauten) ist für sich betrachtet zwar durchaus erhaltenswert, stellt jedoch kein Baudenkmal dar. Für die Planung folgt daraus, dass das Bauwerk als disponibel angesehen werden kann.

    Um die Anforderung Nr. 3 räumlich für künftige Planungen zu konkretisieren, wurde durch das Ingenieurbüro Grontmij (Koblenz) eine Sichtfeldstudie erarbeitet, die diejenigen Bereiche auf dem Loreleyplateau visualisiert, in denen Baukörper unterschiedlicher Höhe vom Tal aus nicht sichtbar wären. Die Ergebnisse dieser
    Studie (Anlage D 7) sind als bindend für die Planung von Hochbauten, insbesondere eines Hotelstandortes anzusehen.

    Quelle: Auslobung – Neugestaltung des Loreley-Plateaus im Welterbe Oberes Mittelrheintal

  • 2013 – UNESCO spricht sich gegen großes Hotelprojekt auf dem Loreley-Plateau aus

    Loreleyansicht über Burg Katz

    Seit 2011 besteht seitens der NIDAG NEUBAU Immobilien Development AG die Absicht, auf dem Loreleyplateau Hotelnutzung zu realisieren. Die ersten Entwürfe waren jedoch nicht zuletzt durch einen Beschluss der UNESCO im Hinblick auf die geplanten Standorte und die Dimensionierung der Hotelnutzung nicht konsensfähig.

    Das Welterbe-Komitee der UNESCO hat mit Beschluss 37 COM 7B.75 Nr. 6 c) und 7 vom Juli 2013 der Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat des „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ (BGBl. 1977 II S. 215) empfohlen, die Genehmigung für den Bau eines großen Hotelprojektes zu verweigern.

    Zugleich hat das Komitee den Vertragsstaat ermutigt, tragfähige Lösungen für eine kleiner dimensionierte Neugestaltung des Loreley-Plateaus in Absprache mit ICOMOS als Beraterorganisation des Komitees und allen Beteiligten gemeinsam zu erörtern.

    Quelle: Auslobung – Neugestaltung des Loreley-Plateaus im Welterbe Oberes Mittelrheintal