Die Lenkungsgruppe Loreley plant seit 2016 die Neugesstaltung des Loreley-Plateaus im Welterbe Oberes Mittelrheintal unter Leitung der Vizepräsidentin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, Frau Begoña Hermann.
Der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz ist Mitglied dieser Lenkungsgruppe.
Im folgenden möchten wir Ihnen den 2019 vom Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz offiziell in die Beratungen der Loreley-Lenkungsgruppe eingebrachten Alternativvorschlag zur Baumassenverteilung und zur Baukörperausbildung des auf dem Loreley-Plateau seit 2016 geplanten Beherbergungsbetriebs vorstellen.
Alternativvorschlag RVDL – Hotelprojekt Loreley-Plateau
Auf der Grundlage der bisher von der NIDAG Neubau Immobilien Development AG zur Diskussion gestellten Vorschläge für eine Hotelanlage auf dem Loreley-Plateau hatte der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz im Jahr 2019 eine Alternative ins Gespräch gebracht. Dafür waren folgende Aspekte maßgebend:
- In der Begründung zum Bebauungsplan „Loreley (3. Änd.)“ vom 9.3.2017 ist als Planungsziel die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des preisgekrönten Wettbewerbs-Entwurfs genannt. Auf den Seiten 86 und 87 dieser Begründung lässt sich jedoch ein mehrflügeliger Hotelbaukörper erkennen, dessen Ausformung grundlegend von dem Wettbewerbs-Siegerentwurf abweicht. Offensichtlich handelt es sich um den ersten Hotelentwurf des Investors. Vermutlich war dieser auch schon Gegenstand des zwischen der NIDAG AG und dem Planungsverband Loreley am 20.12.2016 abgeschlossenen Städtebaulichen Vertrags.
- Der Investor hat bereits eine ähnliche Anlage an der Ostsee realisiert, die dort unter dem Begriff „SLOW DOWN Travemünde“ vermarktet wird. Die Anlage umfasst neben einem großdimensionierten Hauptbau zahlreiche gleichgestaltete Punkthäuser mit Ferienwohnungen.
- Die in den letzten Loreley-Diskussionsrunden vorgestellten Entwürfe orientierten sich am Vorbild Travemünde, hier unter dem Begriff SLOW DOWN Loreley. Angesichts der Bedeutung des Bauplatzes an exponierter Stelle des Welterbegebiets vertritt der Rheinische Verein die Auffassung, dass auch bei Billigung grundlegender Elemente des vorgestellten Investoren-Konzepts Folgendes Beachtung finden sollte:
- Entsprechend dem Sinngehalt maßgeblicher Festlegungen des Städtebaulichen Vertrags („mindestens 220 Betten“) lässt sich zwar eine Bettenkapazität von etwas mehr als 220, nicht jedoch eine von 700-800 rechtfertigen. Der Alternativvorschlag des Rheinischen Vereins trägt dem durch die Begrenzung der Anzahl der Ferienwohnungshäuser („Hotelvillen“) auf sieben statt 12-15 weitgehend Rechnung.
- Im Zentrum des Welterbegebiets muss sich ein Hotelbau an kennzeichnenden Gestaltungselementen anderer Außenbereichsbauten dieser einmaligen Landschaft orientieren. Dazu gehört in erster Linie das geneigte Dach mit Schieferdeckung. Dies macht einen Bau auch optisch niedriger und damit im Landschaftsraum weniger auffällig.
- Ein Hotelbau an der berühmtesten Stelle des Welterbegebiets muss für sich als ein wohlproportioniertes Alleinstellungsmerkmal wahrgenommen werden. Dessen Formensprache sollte „Würde“ ausstrahlen – bewusst in Anlehnung an historische Außenbereichs-Großbauten der Region. Als Würdeform per se erweist sich eine axialsymmetrische Dreiflügelanlage.
- Dem ankommenden Besucher muss sich das Hotel in einer einladenden Geste präsentieren. Dazu eignet sich unter Berücksichtigung der Geländesituation beispielsweise eine konkav einschwingende Fassade des Mittelflügels.
- Die zwischen den beiden Seitenflügeln anzulegende Terrasse reagiert auf das hangabwärts gerichtete Gelände und bietet trotz der Nichteinsehbarkeit des Rheintals eine einzigartige Aufenthaltsqualität.